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   BAG, 21.12.1973 - 4 AZR 59/73   

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https://dejure.org/1973,1105
BAG, 21.12.1973 - 4 AZR 59/73 (https://dejure.org/1973,1105)
BAG, Entscheidung vom 21.12.1973 - 4 AZR 59/73 (https://dejure.org/1973,1105)
BAG, Entscheidung vom 21. Dezember 1973 - 4 AZR 59/73 (https://dejure.org/1973,1105)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Heilpädagogische Behandlung - Beihilfefähigkeit - Behandlungserfolg - Ausschlußfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 20.03.1959 - 3 RK 13/55

    Übernahme der Krankenhauspflegekosten bei privaten Sportunfällen;

    Auszug aus BAG, 21.12.1973 - 4 AZR 59/73
    Vielmehr sind die Krankenversicherungsträger auch bei Ermessensleistungen verpflichtet, eine Sachleistung dann zu gewähren, wenn angesichts der Lage, der Umstände und der Bedürfnisse und Erfordernisse des Einzelfalles jede andere Entscheidung mit einem Ermessensfehler behaftet wäre (BSG 9, 232; 13 24o; l6, 84).
  • LAG München, 18.08.1972 - 5 Sa 154/69
    Auszug aus BAG, 21.12.1973 - 4 AZR 59/73
    August 1972 - 5 Sa 154/69 N - aufgehoben.
  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 80/83

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung, Erzieherin in einem Heim

    Nach dem einhelligen Sprachgebrauch der beteiligten Fachkreise geht es bei der heilpädagogischen Behandlung um die Einwirkung auf abnorme kindliche Persönlichkeiten mit den Mitteln der Erziehung und des Unterrichts (BAG Urteil vom 21. Dezember 1973 - 4 AZR 59/73 -, AP Nr. 1 zu Nr. 4 Beihilfevorschriften).
  • BVerwG, 17.09.1976 - VI C 138.73

    Beihilfefähigkeit der Kosten der Unterbringung eines schwerhörigen Kindes in der

    Der Sinn dieser Vorschrift kann allein aus ihrem Wortlaut schon deshalb nicht hinreichend klar ermittelt werden, weil heilpädagogische Maßnahmen trotz ihrer engen Beziehungen zur Psychiatrie und Psychologie einen Teilbereich der Pädagogik darstellen und weil deshalb bei ihnen gegenständlich stets die pädagogischen Maßnahmen - allerdings im weitesten Sinne verstanden - überwiegen müssen (ebenso sinngemäß Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Dezember 1973 - 4 AZR 59.73 - [DÖD 1974, 164]; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Oktober 1973 - XII A 742/71 - [DÖD 1974, 167]).

    Im übrigen vernachlässigt die Beklagte auch bei ihrem weiteren Vorbringen die Erkenntnis, daß die Heilpädagogik ein Teilbereich der Pädagogik ist, bei der auf die abnorme kindliche Persönlichkeit mit Mitteln der Erziehung und des Unterrichts eingewirkt wird (BAG, Urteil vom 21. Dezember 1973 - 4 AZR 59.73 - [DÖD 1974, 164]).

  • BVerwG, 12.05.1977 - II C 23.73

    Unterbringung eines hörgeschädigten Kindes in einem privaten Heim -

    Der Sinn dieser Vorschrift kann allein aus ihrem Wortlaut schon deshalb nicht hinreichend klar ermittelt werden, weil heilpädagogische Maßnahmen trotz ihrer engen Beziehungen zur Psychiatrie und Psychologie einen Teilbereich der Pädagogik darstellen und weil deshalb bei ihnen gegenständlich stets die pädagogischen Maßnahmen - allerdings im weitesten Sinne verstanden - überwiegen müssen (ebenso sinngemäß Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Dezember 1973 - 4 AZR 59.73 - [DÖD 1974, 164]; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Oktober 1973 - XII A 742/71 - [DÖD 1974, 167]).
  • BAG, 19.06.1997 - 6 AZR 854/95

    Einordnung von Werkstattgebühren als Aufwendungen für Unterbringungskosten -

    Die Frist zur Geltendmachung von Beihilfeansprüchen i.S.v. § 17 Abs. 9 BhV ist eine Ausschlußfrist (vgl. BAG Urteil vom 21. Dezember 1973 - 4 AZR 59/73 - AP Nr. 1 zu Nr. 4 Beihilfevorschriften), die wie eine tarifliche Ausschlußfrist von Amts wegen zu beachten ist, wenn ihre Geltung für den betreffenden Anspruch in Betracht kommt (vgl. BAG Urteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 208/92 - AP Nr. 123 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 24.02.1994 - 6 AZR 693/93

    Beihilfeanspruch wegen Unterbringung des Kindes in heilpädagogischem Heim -

    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß es bei einer "Anordnung" im Sinne § 4 Nr. 9 BVO nicht der wörtlichen Verwendung dieses Begriffs bedarf (BAG Urteil vom 21. Dezember 1973 - 4 AZR 59/73 - AP Nr. 1 zu Nr. 4 Beihilfevorschriften; Senatsurteil vom 23. Oktober 1991 - 6 AZR 471/89 - BAGE 68, 384 [BAG 23.10.1991 - 6 AZR 471/89] = AP Nr. 5 zu § 40 BAT).
  • BAG, 24.09.1992 - 6 AZR 307/91

    Rechtzeitige Geltendmachung eines Beihilfeanspruchs - Jahresfrist nach

    Diese Vorschrift findet neben der speziellen Ausschlußfrist des § 17 Abs. 10 BhV keine Anwendung (BAG Urteil vom 21. Dezember 1973 - 4 AZR 59/73 - AP Nr. 1 zu Nr. 4 Beihilfevorschriften).
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